Schallschutz
Für mehr Ruhe an der Strecke – Wir legen großen Wert auf den Schutz vor Lärm.
Der Schutz der Anwohnenden vor Lärm hat bei der Deutschen Bahn hohe Priorität. Daher legt auch das Projekt Residenzbahn einen Fokus auf das Thema Schallschutz.
Anspruch auf Schallschutz
Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen ergibt sich aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, hat der Gesetzgeber konkret in der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) festgelegt. Demnach besteht Anspruch auf Lärmschutz, wenn Schienenwege neu gebaut oder wesentlich baulich verändert werden. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn
- ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise erweitert wird.
- durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel um mindestens 3 dB (A) oder auf mindestens 70 dB (A) am Tage oder mindestens 60 dB (A) in der Nacht erhöht wird.
- durch eine wesentliche bauliche Änderung eine vorhandene Lärmbelastung von 70 dB (A) und mehr am Tag oder 60 dB (A) und mehr in der Nacht durch den erheblichen Eingriff zusätzlich erhöht wird.
Um zu ermitteln, ob Anspruch auf Schallschutz besteht und welche Schutzmaßnahmen umzusetzen sind, errechnen unabhängige Gutachter die zu erwartenden Schallimmissionswerte. Aus diesen Werten ergeben sich dann aktive und passive Schallschutzmaßnahmen, um die zulässigen Grenzwerte einzuhalten.

In der Nähe von Krankenhäusern und Schulen liegt der Immissionsgrenzwert bei 57 dB(A) am Tag und bei 47 dB(A) in der Nacht. Der Tageszeitraum erstreckt sich dabei von 6 bis 22 Uhr, der Nachtzeitraum von 22 bis 6 Uhr. In reinen Wohngebieten liegen die Grenzwerte mit 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht etwas höher. Noch höher liegen sie in Kern,- Dorf- und Mischgebieten mit 64 dB(A) tagsüber und 54 dB(A) nachts. Am höchsten sind die Immissionsgrenzwerte in Gewerbegebieten: Hier sind am Tag 69 dB(A) zulässig und in der Nacht 59 dB(A).
Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen

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Aktive Schallschutzmaßnahmen mindern den Lärm direkt da, wo er entsteht – also am Gleis. Schallschutzwände haben beispielsweise eine großflächige Schutzfunktion, denn sie wirken hoch absorbierend. Reichen die aktiven Maßnahmen nicht aus oder sind sie bautechnisch nicht möglich, setzen wir an den umliegenden Gebäuden passive Schutzmaßnahmen um. Das sind beispielsweise Schallschutzfenster und schallgedämmte Lüfter in schutzbedürftigen Räumen – also in Räumen, in denen man sich dauerhaft aufhält wie Schlaf- und Wohnräume. In Einzelfällen ist auch die Dämmung von Außenwänden und Dächern möglich. Der Prozess bedarf der Beteiligung der Eigentümer:innen und verläuft in zehn Schritten:

Aktiver und passiver Schallschutz im Projekt Residenzbahn
Im Rahmen des Projekts Residenzbahn stellen die Maßnahmen im Hauptbahnhof Pforzheim und im Bahnhof Wilferdingen-Singen (Gemeinde Remchingen) wesentliche Änderungen des vorhandenen Schienenwegs dar. Daher sind wir verpflichtet, die Einhaltung der geltenden Immissionsgrenzwerte durch geeignete Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen. Welche dies sind, ergeben unabhängige Gutachten im Rahmen der weiteren Planung.