740-Meter-Netz
Für mehr Überholmöglichkeiten an der Strecke – Damit steigern wir die Kapazitäten auf der Schiene.
Ein Sonderprogramm des Bundes
Täglich werden Millionen Güter in Deutschland von A nach B transportiert. Der Großteil der Transporte erfolgt dabei mit LKWs über unsere Straßen. Das hohe Verkehrsaufkommen führt zu Staus und langen Fahrzeiten auf den Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen. Außerdem belastet es unser Klima: Der Transport auf der Straße verbraucht deutlich mehr CO2 als der klimafreundliche Schienenverkehr. Deshalb gehören Güter auf die Schiene.
Der EU-Standard: 740 Meter lange Güterzüge
Eine wichtige Maßnahme, damit der Schienengüterverkehr weiterwachsen kann, ist der Ausbau des deutschen Schienennetzes für den Einsatz von 740 Meter langen Güterzügen. Das ist die von der Europäischen Union festgelegte Standardlänge für Güterzüge. Die Vorteile dieser langen Züge liegen auf der Hand: Ein einziger Güterzug mit 740 Metern Länge ersetzt rund 52 Lastwagen. Das entlastet die Straßen vom Schwerverkehr und das Klima von den CO2-Emmissionen. Mit einer Fahrt lassen sich mehr Güter transportieren. Das senkt die Kosten, die Anzahl der Züge und den Energieverbrauch. Das bestehende Schienennetz wird besser genutzt.
Grundsätzlich können 740 Meter langer Züge auf unseren Bahnstrecken fahren – es gibt aber nur wenige Überholmöglichkeiten. Das ist ein großes Problem, denn der Güterverkehr fährt in der Regel deutlich langsamer als Personenzüge und stört so den ohnehin engen Fahrplan, wenn er nicht überholt werden kann. Die Folge wären Verspätungen für unsere Fahrgäste.

Sonderprogramm „740 m Netz“
Damit 740 Meter lange Güterzüge sicher unterwegs sein können, verlängern bzw. schaffen wir Überhol- und Ausweichgleise. Der Bund hat dafür das Sonderprogramm „740 m Netz“ eingerichtet. Das Programm gehört zum vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030. Ziel ist es, das deutsche Schienennetz bis 2030 für 740 Meter lange Güterzüge zu ertüchtigen. Daher entstehen im Rahmen des Programms an insgesamt 72 Standorten im gesamten Bundesgebiet Überholgleise von mindestens 740 Metern Nutzlänge.
Anders als bei Straßen ist ein Überholvorgang auf Schienen nicht so einfach an jeder beliebigen Stelle möglich. Damit ein Zug von einem Gleis auf ein anderes wechseln kann, sind Weichen erforderlich. Für einen Überholvorgang sind immer zwei Weichen nötig: Einmal zum Verlassen des Hauptgleises und einmal, um wieder auf das Hauptgleis zurückzukehren und die Fahrt fortzusetzen. Die Entfernung zwischen zwei Weichen gibt die maximale Länge eines Zuges vor. Sie müssen also so weit voneinander entfernt sein, dass ein 740 Meter langer Zug darauf zur Überholung durch einen schnelleren Zug zur Seite fahren kann. Sind die Weichen mindestens 750 Meter voneinander entfernt, kann ein 740 Meter langer Zug darauf zur Überholung zur Seite fahren und hat an jedem Ende noch 5 Meter Sicherheitsabstand. Eine Strecke braucht solche Überholungsmöglichkeiten in ausreichender Anzahl, damit dort lange Güterzüge fahren können.