FAQs
Ihre Fragen - unsere Antworten – Wir beantworten die am häufigen gestellten Fragen zum Bahnprojekt.
Im Projekt Residenzbahn bündelt die Deutsche Bahn Vorhaben in den Bahnhöfen Wilferdingen-Singen (Gemeinde Remchingen) und Pforzheim sowie auf der Strecke zwischen Söllingen und Pforzheim. Durch die geplanten Maßnahmen sollen Barrieren beseitigt und die Strecke leistungsfähiger werden.
Die Bündelung vermeidet für die Fahrgäste mehrere Einzelbaustellen in kurzer Folge und stabilisiert die Fahrpläne. Durch das Zusammenfassen der Maßnahmen ist das Bauen zudem effizienter und kostengünstiger.
Die Residenzbahn verbindet die beiden ehemaligen Residenzstädte des Großherzogtums Baden und des Königreichs Württemberg über die Goldstadt Pforzheim. Im Projekt Residenzbahn bündelt die Deutsche Bahn Vorhaben in den Bahnhöfen Wilferdingen-Singen (Gemeinde Remchingen) und Pforzheim sowie auf der Strecke zwischen Söllingen und Pforzheim.
Im Hauptbahnhof Pforzheim schaffen wir durch die Verlängerung zweier bestehender Gleise Überholmöglichkeiten für 740 Meter lange Güterzüge. Schnellere Personenzüge können hier am Güterverkehr vorbeiziehen. Das freut unsere Kund:innen, sorgt für mehr Platz im Schienennetz und macht den Gütertransport auf der klimafreundlichen Schiene wettbewerbsfähiger. Für eine zukunftsfähige Infrastruktur erneuern wir außerdem die Eisenbahnbrücke über die Luitgardstraße aus dem Jahr 1949. Den Bahnhof Wilferdingen-Singen in Remchingen modernisieren wir für eine umfangreiche Barrierefreiheit. Durch den gleichzeitigen Umbau der Gleise entsteht außerdem ein Überholgleis für 740 Meter lange Güterzüge. Zwischen Söllingen und Pforzheim versetzen wir Signale und errichten Achszähler. Dadurch gewährleisten wir eine verbesserte Auslastung der zweigleisigen Bahnstrecke.
Jedes Eisenbahngleis ist auf der freien Strecke durch Signale in Abschnitte aufgeteilt, die von den Fachleuten „Blöcke“ genannt werden. Fährt ein Zug in diesen Abschnitt ein, so ist der Block besetzt. Nachfolgende Züge können erst in diesen Abschnitt einfahren, wenn der Block wieder frei ist. Nach diesem Grundprinzip ist die Signaltechnik aufgebaut. Zu Beginn und am Ende jedes Blocks sind Achszähler installiert. Die Achszähler prüfen, ob die in den Block eingefahrenen Achsen auch wieder herausgefahren sind. Hat ein Zug den Achszähler am Ende des Abschnitts vollständig passiert, meldet er dies an das Stellwerk. Dieses stellt Weichen und Signale, so lassen sich ganze Strecken zentral steuern. Für den Streckenabschnitt Söllingen – Pforzheim der Residenzbahn übernehmen dies die beiden Stellwerke in Pforzheim und Wilferdingen-Singen.
Die Anzahl der Blöcke definiert, wie viele Züge gleichzeitig in diesem Streckenabschnitt fahren können. Durch das Aufstellen zusätzlicher Signale und Achszähler erhöhen wir die Anzahl der Blöcke. Die Folge: Im selben Streckenabschnitt können zukünftig mehr Züge fahren, ohne dass dabei die Sicherheit beeinflusst wird. Die Blockverdichtung trägt somit zu einer Steigerung der Streckenkapazität zwischen Söllingen und Pforzheim bei.
Im Planfeststellungsverfahren prüft das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als unabhängige Behörde, ob die Planung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und öffentliche und private Interessen berücksichtigt werden. Im Rahmen des Verfahrens liegen die Planungsunterlagen in den betroffenen Kommunen und online einen Monat öffentlich aus. Träger öffentlicher Belange, d.h. Behörden und Institutionen, denen die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben per Gesetz zugewiesen ist, und durch das Projekt direkt betroffene Personen können Einwände erheben. Wir nehmen zu den Einwänden Stellung. Bei Bedarf werden die Einwände bei einem Erörterungstermin mit allen Beteiligten besprochen. Die Belange des Vorhabenträgers – in diesem Fall der DB –, der verschiedenen Betroffenen (z.B. Anwohner:innen) und die öffentlichen Interessen der Allgemeinheit werden gegeneinander abgewogen. Das EBA trifft eine abschließende und verbindliche Entscheidung über das geplante Schieneninfrastrukturprojekt. Damit ergeht der Planfeststellungsbeschluss, d.h. die Baugenehmigung.
Der Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Dauer ist jedoch von den individuellen Gegebenheiten vor Ort abhängig und nur schwer abschätzbar. So kann sich das Verfahren zum Beispiel durch Einwände von Privatpersonen und Naturschutzverbänden verlängern.
Für alle im Projekt Residenzbahn gebündelten Maßnahmen ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig.
Vor der Umsetzung eines Bauprojekts werden die Planungen vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im sogenannten Planfeststellungsverfahren geprüft und genehmigt. Ein zentraler Bestandteil des Verfahrens ist das Anhörungsverfahren, in dem sowohl die Träger öffentlicher Belange, d.h. Behörden und Institutionen, denen die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben per Gesetz zugewiesen ist, als auch durch das Projekt direkt betroffene Personen beteiligt sind. Dabei werden die Planungsunterlagen in den betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt. So kann jeder sie einsehen und ggf. Einwände erheben. Der Projektträger – in diesem Fall die DB – nimmt zu den Einwänden Stellung. Bei einem gemeinsamen Erörterungstermin werden die Einwände mit allen Beteiligten besprochen.
Den Zeitplan für das Anhörungsverfahren bestimmt die Anhörungsbehörde, das heißt die zuständige Stelle beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). In der Regel werden die Planfeststellungsunterlagen einige Monate nach der Einreichung öffentlich ausgelegt. Die Auslegung kann ausschließlich oder ergänzend online erfolgen. Die Entscheidung hierüber trifft das Eisenbahn-Bundesamt, also die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Sobald die Daten der Auslegung feststehen, werden wir auf dieser Projektwebseite darauf hinweisen.
Das Projekt Residenzbahn befindet sich aktuell in einer frühen Phase des Planungsprozesses. Aufgrund ihrer Komplexität erstreckt sich die Planung und Umsetzung von Schienenbauprojekten über Jahre. Konkrete Aussagen über den Beginn der Baumaßnahmen zu machen, fällt daher zum jetzigen Planungsstand schwer.
Wir bemühen uns, die von den Bauarbeiten ausgehenden Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Die Bündelung vermeidet für die Fahrgäste mehrere Einzelbaustellen in kurzer Folge und stabilisiert die Fahrpläne. Durch das Zusammenfassen der Maßnahmen ist das Bauen zudem effizienter und kostengünstiger. Betroffene werden von uns rechtzeitig informiert und eingebunden.
Während der Bauphase können für die Durchführung der Arbeiten zeitweise Sperrungen der Bahnstrecke zwischen Söllingen und Pforzheim notwendig werden. Wir setzen in dieser Zeit Busse für unsere Fahrgäste ein. Ein Konzept dafür wird in den nächsten Planungsphasen entwickelt.
Im Rahmen des Projekts Residenzbahn stellen die Maßnahmen im Hauptbahnhof Pforzheim und im Bahnhof Wilferdingen-Singen (Gemeinde Remchingen) wesentliche Änderungen des vorhandenen Schienenwegs dar. Daher sind wir verpflichtet, die Einhaltung der geltenden Immissionsgrenzwerte durch geeignete Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen. Welche dies sind, ergeben unabhängige Gutachten im Rahmen der weiteren Planung.
Aktive Schallschutzmaßnahmen mindern den Lärm direkt da, wo er entsteht – also am Gleis. Schallschutzwände haben beispielsweise eine großflächige Schutzfunktion, denn sie wirken hoch absorbierend. Reichen die aktiven Maßnahmen nicht aus oder sind sie bautechnisch nicht möglich, setzen wir an den umliegenden Gebäuden passive Schutzmaßnahmen um. Das sind beispielsweise Schallschutzfenster und schallgedämmte Lüfter in schutzbedürftigen Räumen – also in Räumen, in denen man sich dauerhaft aufhält wie Schlaf- und Wohnräume. In Einzelfällen ist auch die Dämmung von Außenwänden und Dächern möglich.

Durch das Projekt Residenzbahn entstehen keine zusätzlichen Verbindungen. Es geht darum, die zu erwartende Verkehrsentwicklung bestmöglich abzuwickeln.
Im Rahmen des Projekts Residenzbahn stellen die Maßnahmen im Hauptbahnhof Pforzheim und im Bahnhof Wilferdingen-Singen (Gemeinde Remchingen) wesentliche Änderungen des vorhandenen Schienenwegs dar. Daher sind wir verpflichtet, die Einhaltung der geltenden Immissionsgrenzwerte durch geeignete Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen. Welche dies sind, ergeben unabhängige Gutachten im Rahmen der weiteren Planung.
Der Schutz von Natur und Umwelt ist für die Deutsche Bahn von hoher Bedeutung. Bei großen Bauprojekten werden mögliche Eingriffe in die Natur von Beginn an untersucht und für die weitere Planung berücksichtigt. Ziel ist es, so wenig wie möglich in die Natur einzugreifen. Unvermeidbare Eingriffe in den Lebensraum von Tieren und Pflanzen werden minimiert und durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.
Bei Planung und Bau ist eine Vielzahl von Vorgaben und Auflagen zu beachten. In der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ermitteln, analysieren und bewerten Expertinnen umfassend die Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Den Umfang dieser Untersuchung stimmt die Bahn vorher im sogenannten Scoping mit allen Behörden, Trägern öffentlicher Belange und den Naturschutzverbänden ab.
Wir untersuchen beispielsweise, welche Tiere und Pflanzen entlang der Bahnstrecke und in deren Umfeld vorkommen, damit wir auf sie Rücksicht nehmen können. Davon ausgehend schätzen wir die voraussichtlichen Auswirkungen des Bauvorhabens auf Flora und Fauna ab.
Auf dieser Basis wird im nächsten Schritt ein auf das Projekt zugeschnittener Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt. Darin werden bei Bedarf erforderliche Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Natur im unmittelbaren Umfeld oder in der Region konkretisiert und festgelegt.
Das Projekt Residenzbahn befindet sich noch am Anfang der Planung. Aktuell finden schon Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt statt. Das Festlegen konkreter Schutzmaßnahmen folgt dann im Zuge der nächsten Planungsschritte.
Dem Ausbau der Strecke geht eine vielschichtige Planung voraus. Der Schutz von Mensch, Natur und Umwelt hat für uns oberste Priorität. Ziel ist daher ein Streckenausbau, der ökologische, wirtschaftliche und soziale Belange bestmöglich vereint.
Bei den Baumaßnahmen handelt es sich nicht um einen Neubau, sondern einen Ausbau eines bereits bestehenden Streckenabschnitts. Die langfristigen Auswirkungen auf Natur und Umwelt können daher vergleichsweise relativ gering gehalten werden.
Ziel ist es, so wenig wie möglich in die Natur einzugreifen. Als Grundlage für Planungen dienen gezielte Erfassungen von Flora und Fauna entlang der gesamten Strecke und in deren Umfeld. Auf dieser Basis werden voraussichtliche Auswirkungen des Bauvorhabens für Tiere und Pflanzen bewertet und bei Bedarf Vorgehensweisen und Maßnahmen des Naturschutzes im unmittelbaren Umfeld oder in der Region entwickelt und gezielt zur Kompensation eingesetzt.
Im nächsten Schritt wird ein auf das Projekt zugeschnittener Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt. Darin werden gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen (z. B. Neuanlage von Habitaten auf Ersatzflächen, Umsiedlung von Tieren) konkretisiert und beschrieben.
Wir möchten die Maßnahmen auf der Residenzbahn von Anfang an im Dialog planen. Daher sind wir jederzeit offen für Hinweise, Anregungen und Vorschläge und beziehen die Perspektiven und Anliegen von Bürger:innen in die Planung ein. So können sie Einfluss auf das Projekt und die spätere Entscheidung von Behörden nehmen.
Voraussetzung für diesen Austausch ist für uns die Transparenz der Planung. Wir möchten Ihnen daher verständlich machen, was und wie wir planen:
- Online auf unserer Website haben wir umfassende Informationen zum Projekt und dem Planungsprozess veröffentlicht und aktualisieren diese regelmäßig.
- In Informationsveranstaltungen präsentieren wir den aktuellen Planungsstand und sammeln Anmerkungen und Anregungen zum Projekt. Die Termine werden frühzeitig bekanntgegeben.
- Über unser Mailadresse sind wir direkt erreichbar und beantworten gerne Ihre Fragen.
Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit an der Planung von Bauprojekten ist fest gesetzlich und im behördlichen Verfahren verankert:
§ 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz schreibt die sogenannte „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ frühzeitig, d.h. vor Stellung eines behördlichen Antrags, vor. Im Rahmen dieser frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung der betroffenen Öffentlichkeit vorgestellt und umfassend über die Ziele und Auswirkungen des Projekts informiert. In Informationsveranstaltungen und über digitale Kanäle sammelt die Bahn Fragen, Hinweise und Vorschläge, die – soweit technisch und finanziell möglich – in die weitere Planung einfließen.
Vor der Umsetzung eines Bauprojekts werden die Planungen vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im sogenannten Planfeststellungsverfahren geprüft und genehmigt. Ein zentraler Bestandteil des Verfahrens ist das Anhörungsverfahren, in dem sowohl die Träger öffentlicher Belange, d.h. Behörden und Institutionen, denen die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben per Gesetz zugewiesen ist, als auch durch das Projekt direkt betroffene Personen beteiligt sind. Dabei werden die Planungsunterlagen in den betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt. So kann jeder sie einsehen und ggf. Einwände erheben. Der Projektträger – in diesem Fall die DB – nimmt zu den Einwänden Stellung. Bei einem gemeinsamen Erörterungstermin werden die Einwände mit allen Beteiligten besprochen.