Austausch mit Ihnen
Hinweise, Anregungen und Vorschläge – Wir planen die Maßnahmen auf der Residenzbahn im Dialog
Hinweise, Anregungen und Vorschläge
Wir möchten die Maßnahmen auf der Residenzbahn von Anfang an im Dialog planen. Daher sind wir jederzeit offen für Hinweise, Anregungen und Vorschläge und beziehen die Perspektiven und Anliegen von Bürger:innen in die Planung ein. So können sie Einfluss auf das Projekt und die spätere Entscheidung von Behörden nehmen.
Information
Voraussetzung für diesen Austausch ist für uns die Transparenz der Planung. Wir möchten Ihnen daher verständlich machen, was und wie wir planen:
Online auf unserer Website haben wir umfassende Informationen zum Projekt und dem Planungsprozess veröffentlicht und aktualisieren diese regelmäßig.
In Informationsveranstaltungen präsentieren wir den aktuellen Planungsstand und sammeln Anmerkungen und Anregungen zum Projekt. Die Termine werden frühzeitig bekanntgegeben.
Über unsere Mailadresse sind wir direkt erreichbar und beantworten gerne Ihre Fragen.
Antworten auf häufige gestellte Fragen zum Projekt finden Sie in unseren FAQ.
Beteiligung
Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit an der Planung von Bauprojekten ist dabei fest gesetzlich und im behördlichen Verfahren verankert:
§ 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz schreibt die sogenannte „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ frühzeitig, d.h. vor Stellung eines behördlichen Antrags, vor. Im Rahmen dieser frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung der betroffenen Öffentlichkeit vorgestellt und umfassend über die Ziele und Auswirkungen des Projekts informiert. In Informationsveranstaltungen und über digitale Kanäle sammelt die Bahn Fragen, Hinweise und Vorschläge, die – soweit technisch und finanziell möglich – in die weitere Planung einfließen.

Vor der Umsetzung eines Bauprojekts werden die Planungen vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im sogenannten Planfeststellungsverfahren geprüft und genehmigt. Als Bundesbehörde prüft das EBA, ob die Planung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und im Einklang mit den Interessen des Bundes steht. Ein zentraler Bestandteil des Verfahrens ist das Anhörungsverfahren, in dem sowohl die Träger öffentlicher Belange, d.h. Behörden und Institutionen, denen die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben per Gesetz zugewiesen ist, als auch durch das Projekt direkt betroffene Personen beteiligt sind. Dabei werden die Planungsunterlagen in den betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt. So kann jeder sie einsehen und ggf. Einwände erheben. Der Projektträger – in diesem Fall die DB – nimmt zu den Einwänden Stellung. Bei einem gemeinsamen Erörterungstermin werden die Einwände mit allen Beteiligten besprochen. Am Ende des Verfahrens werden die Belange des Vorhabenträgers, der verschiedenen Betroffenen (z.B. Anwohner:innen) und die öffentlichen Interessen der Allgemeinheit gegeneinander abgewogen. Das EBA trifft eine abschließende und verbindliche Entscheidung über das geplante Schieneninfrastrukturprojekt. Damit ergeht der Planfeststellungsbeschluss. Das Projekt erhält sozusagen die Baugenehmigung.
So funktioniert das Planfeststellungsverfahren

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